Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich, Schriftform, Vertragsabschluss

1.1
Diese AGB gelten für alle Verträge (Dienst- und/oder Werkvertrag) des Einzelunternehmens DOCU-MATE.DE, im Folgenden bezeichnet als „wir“. Verträge schließen wir nur zu diesen AGB ab, auch wenn wir uns nicht ausdrücklich z. B. im Rahmen laufender Geschäftsbeziehungen auf sie berufen. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht. Wenn nicht explitiz im Angebot angegeben, ergibt sich die Vertragsart (Dienst- und/oder Werkvertrag) aus den offerierten Leistungen/Tätigkeiten.

1.2
Abweichungen zu diesen AGB sowie Änderungen/Ergänzungen von Verträgen bedürfen der vorherigen, ausdrücklichen, schriftlichen Vereinbarung; die Schriftform wird auch durch Austausch von E-Mails gewahrt.

1.3
Sämtliche Angebote sind freibleibend; die Kundenbestellung ist rechtlich das Angebot zum Vertragsabschluss. Erfolgt keine Auftragsbestätigung durch uns, gilt unsere Leistungserbringung als Annahme der Bestellung.

1.4
Der Kunde darf Ansprüche nur nach unserer vorherigen, schriftlichen Zustimmung abtreten.

2. Preise, Bezahlung

2.1
Alle angegebenen Preise sind in der Regel Festpreise bzw. Endpreise zzgl. Liefer-/Versandkosten. Ein Festpreise setzt sich zusammen aus einem Stundensatz und der zeitlichen Aufwandsabschätzung für die von Ihnen gewünschten Arbeiten. Damit haben Sie die volle Kostenkontrolle und zahlen pro Auftrag nur den vereinbarten Festpreis.
Aufgrund des Kleinunternehmerstatus gem. § 19 UStG erheben wir keine Umsatzsteuer und weisen diese daher auch nicht aus.

2.2
Die Zahlung des Kunden erfolgt entsprechend den Angaben in unserem Angebot. Arbeitstage umfassen dabei 8 Zeitstunden zuzüglich Pausenzeiten.

2.3
Die Zahlung des Kunden versteht sich zuzüglich eventuell anfallender Versandkosten.

2.4
Zahlungen sind ohne jeden Abzug sofort nach Rechnungsdatum zu leisten. Bei Nichteinhaltung eines vereinbarten Zahlungsziels können Verzugszinsen berechnet werden.

2.5
Leistet ein Kunde vereinbarte Zahlungen im Rahmen einer Geschäftsbeziehung nicht, so dürfen wir alle noch offenen Forderungen sofort fällig stellen und Vorauszahlung für weitere Aufträge verlangen; dies gilt auch, soweit die Bonität des Kunden durch namhafte Rating-Agenturen oder Creditreform herabgestuft wird. In den vorgenannten Fällen sind wir bis zum Zahlungseingang zur Zurückbehaltung von Leistungen berechtigt.

2.6
Das Recht zur Aufrechnung/Zurückbehaltung steht dem Kunden nur im Rahmen des jeweiligen Vertrages und nur insoweit zu, als seine Ansprüche von uns anerkannt sind oder rechtskräftig festgestellt wurden.

3. Liefertermine; Leistungserbringung

3.1
Gewünschte Liefertermine sind grundsätzlich mit uns abzustimmen bzw. abzusprechen. Bei Formatierungsarbeiten (beispielsweise für wissenschftliche Abschlussarbeiten) kann aus Qualitätsgründen die Lieferung frühestens 24 Stunden nach Ihrer mündlichen und/oder schriftlichen Auftragserteilung erfolgen. Wenn eine frühere Lieferung erwünscht oder notwendig ist, muss dies vor Ihrer Auftragserteilung ausdrücklich mit uns abgestimmt bzw. abgesprochen werden.

3.2
Angegebene Liefertermine gelten nur dann als verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich als Fixtermine bestätigt haben.

3.3
Die Einhaltung von Lieferterminen steht unter der Bedingung, dass der Kunde alle zu unserer Leistungserbringung erforderlichen Vorleistungen erbracht hat. Dies sind: Bereitstellung aller erforderlichen Unterlagen und Informationen einschließlich Konstruktionsdaten und ggf. Produktmuster. Vereinbarte Lieferzeiten verlängern sich angemessen bis zur Erbringung der Vorleistungen. Wir sind berechtigt, Fristen zur Erbringung der Vorleistungen zu setzen; nach fruchtlosem Ablauf können wir vom Vertrag zurücktreten und schon angefallene Kosten erstattet verlangen.

3.4
Der Kunde ist zur Mitwirkung bei der Leistungserbringung verpflichtet.

3.5
Nach dem Redaktionsschluss sich ergebende technische Änderungen begründen die Abrechnung von Mehraufwand; soweit nicht anders vereinbart, gilt der Abschluss der Recherche, den wir dem Kunden mit einer Frist von fünf Werktagen anzeigen, als Redaktionsschluss.

3.6
Soweit nicht anders vereinbart, geht die Gefahr an den Kunden mit der Bereitstellung unserer Leistungen zum Versand über bzw. mit Absendung aus unserem E-Mail-System über.

3.8
Wir sind zur Teillieferung berechtigt, sofern dies den Kunden nicht unangemessen benachteiligt.

4. Beschaffenheit der Leistung

4.1
Für die Beschaffenheit der Leistung ist alleine unser Angebot maßgeblich. Angaben in Präsentationen oder im Internet verstehen sich stets als unverbindliche Beispiele.

4.2
Informationsprodukte wie z. B. Bedienungsanleitungen werden mit den im Angebot beschriebenen Bestandteilen und entsprechend der vereinbarten Struktur erstellt.

4.3
Eine Eignung von Informationsprodukten für die USA, Canada und Australien ist grundsätzlich nicht geschuldet.

4.4
Maßgeblich für die Beschaffenheit sind weiter die einschlägigen Normen und Richtlinien. Der Kunde hat uns auf technische Normen hinzuweisen, die in seiner Branche und in den Vertriebsgebieten des Produktes außerhalb von Deutschland, Österreich und der Schweiz gelten, hinzuweisen. Erstellen wir eine Normenrecherche einschließlich einer Normenliste und übermitteln diese zur Freigabe dem Kunden, so gilt allein die freigegebene Normenliste als maßgeblich.

5. Korrekturdurchlauf bei Informationsprodukten

5.1
Vor Fertigstellung der Informationsprodukte senden wir dem Kunden jeweils ein Prüfexemplar der Informationsprodukte als PDF für den Korrekturdurchlauf zu; es findet nur jeweils ein Korrekturdurchlauf statt. Der Kunde hat die technische Richtigkeit vollständig zu prüfen und etwaige Abweichungen unverzüglich anzuzeigen; erfolgt die Anzeige von Fehlern nicht innerhalb von 20 Werktagen nach Übermittlung des Prüfexemplars, gilt das Informationsprodukt als genehmigt; ebenso gilt das Informationsprodukt als genehmigt in Bezug auf die nicht im Prüfexemplar ausgewiesenen Unrichtigkeiten.

5.2
Texte, die für Zwecke der Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit gedacht sind, sind durch den Kunden auf ihre Tauglichkeit für den beabsichtigten Zweck hin zu prüfen.

6. Einräumung von Nutzungsrechten

6.1
Wir räumen dem Kunden an urheberrechtsfähigen Darstellungen und Texten das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung und öffentlichen Zugänglichmachung zu dem Zweck der produktbezogenen Information in Bezug auf das im Angebot bezeichnete Produkt ein.

6.2
Das Nutzungsrecht nach Ziffer 7.1 bezieht sich nur auf durch uns freigegebene Informationsprodukt und steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung.

6.3
Der Kunde garantiert und bestätigt, dass die Übernahme, Bearbeitung des Quellenmaterials und der verwendeten Schriften sowie die Veröffentlichung, der Vertrieb, der Verkauf und jede andere Verwendung der zu liefernden Inhalte keine Verletzung von Patentrechten, Urheberrechten, Markenrechten oder anderen Rechten Dritter darstellt und er uneingeschränkt befugt ist, den Text bearbeiten/übersetzen zu lassen. Der Kunde stellt uns von allen diesbezüglichen Ansprüchen frei. Für den Fall, dass wir aufgrund einer geleisteten Bearbeitung wegen Verletzung eines bestehenden Urheberrechts aus irgendeinem Grund in Anspruch genommen werden, verpflichtet sich der Kunde, uns in vollem Umfang von einer solchen Haftung freizustellen.

7. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Informationsprodukten/Gegenständen bis zur Erfüllung aller uns aus der Geschäftsverbindung jetzt oder künftig gegen den Kunden zustehenden Ansprüche vor.

8. Gewährleistung

8.1
Wir gewährleisten die Erbringung unserer Leistungen entsprechend der Beschaffenheit nach Ziffer 4.

8.2
Bei den Korrekturdurchläufen ist der Kunde verpflichtet, offenkundige Mängel uns unverzüglich mitzuteilen. Erfolgt keine oder nur eine verspätete Mitteilung, stehen dem Kunden insofern keine Mängelgewährleistungsrechte mehr zu. Etwaige Mängelgewährleistungsrechte beschränken sich auf die vom Mangel betroffene Leistung. Sind mehrere Mängel bei einer Leistung vorhanden, so können diese in Bezug auf die Geltendmachung von Rechten nur dann insgesamt betrachtet werden, wenn sie in einem sachlichen Zusammenhang zueinander stehen.

8.3
Bei berechtigten Mängelrügen bessern wir innerhalb angemessener Frist nach unserer Wahl nach oder erstellen eine komplette Neufassung des jeweiligen Informationsproduktes (Recht zur Nacherfüllung). Das Recht zur Nacherfüllung steht uns hinsichtlich desselben Mangels dreimal zu. Nach Fehlschlagen der Nachbesserung oder in den gesetzlich bestimmten Fällen, in denen uns das Recht zur Nacherfüllung nicht zusteht, hat der Kunde das Recht zum Rücktritt vom Vertrag, soweit die Mängel die Tauglichkeit der Leistung für den vertraglich vorausgesetzten Zweck aufheben. Das Recht der Minderung ist ausgeschlossen, es sei denn, die weiteren Rechtsbehelfe im Fall berechtigter Mängelrügen würden dem Kunden nicht zur Verfügung stehen.

8.4
Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten nach Leistungserbringung, aber spätestens 13 Monate nach Übergabe des Prüfexemplars.

9. Haftung

9.1
Für durch unsere Leistungen verursachte Schäden haften wir ausschließlich bei Vorliegen eines groben Verschuldens oder Vorsatz unsererseits.

9.2
Soweit eine fehlerhafte Leistung, die aus grobem Verschuden oder Vorsatz unsererseits resultierte, einen Produktrückruf zur Folge haben solle, besteht eine Ersatzpflicht nur dann, soweit wir über die Rückrufmaßnahme in Kenntnis gesetzt werden und diese nach ProdSG zwingend geboten wäre.

9.3
Der Auftraggeber steht für die Richtigkeit der übermittelten Informationen ein. Er stellt auch sicher, dass übergebenes Material nicht mit Rechten Dritter behaftet ist, und stellt uns von jeglicher Inanspruchnahme seitens Dritter frei.

9.4
Bei Verzug haften wir maximal pro Woche auf 0,3 % des Auftragswertes, insgesamt höchstens jedoch auf 3 %. Ferner beschränken sich Ersatzansprüche auf den Ersatz nachgewiesener Mehrkosten (Ersatzbeschaffung auf Basis dreier Vergleichsangebote). Ansprüche wegen Verzuges beschränken sich auf den jeweils verzögerten Teil der Leistung. Der Kunde muss etwaige Ansprüche wegen Verzuges spätestens mit der Schlusszahlung geltend machen, ansonsten verfallen sie.

9.5
Bei Pflichtverletzungen, die nicht die wesentlichen Vertragspflichten beinhalten, haften wir nicht bei leichter Fahrlässigkeit, es sei denn, bei Körperschäden.

9.6
Soweit das anwendbare Recht im weiteren Umfang als vorstehend beschrieben einen Ausschluss oder eine Begrenzung unserer Haftung erlaubt, gilt diese Begrenzung bzw. gilt der Ausschluss als vereinbart.

10. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlung ist der Unternehmenssitz. Gerichtsstand ist der Unternehmenssitz oder nach unserer Wahl der Sitz des Kunden.

11. Rechtswahl

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Einschluss des Gesetzes über den internationalen Warenkauf (CISG). Davon ausgenommen ist das Recht zur Beurteilung der Einbeziehung und Wirksamkeit dieser Geschäftsbedingungen insbesondere auch haftungseinschränkender Regelungen; diesbezüglich gilt das Recht am Sitz des Kunden als gewählt.